Das ist neu in 2020!
Die Vorsorge
Die erste große Veränderung betrifft die Krebsvorsorge für die Frau.
Gemäß der Vorgabe des Gesetzgebers gilt zukünftig folgende Vorgehensweise:
Frauen ab dem 20.bis zum 35.Lebensjahr erhalten einmal pro Jahr unverändert
einen gewohnten Krebsvorsorgeabstrich vom Gebärmutterhals.
Frauen ab dem 35.Lebensjahr erhalten zunächst einmal einen sogenannten
kombinierten Krebsvorsorgeabstrich, bei dem zusätzlich auf den HUMANEN
PAPILLOMA VIRUS getestet wird.
Kann der Humane Papilloma Virus nicht nachgewiesen werden, darf die Patientin
erst nach 3 Jahren erneut an der Krebsvorsorge teilnehmen.
Frauen mit positivem HPVnachweis und/oder Zytologieauffälligkeiten werden je
nach Schweregrad weiterhin einmal oder mehrmals im Jahr untersucht.
Im Gegensatz zum Gesetzgeber halten wir jährliche Kontrollen weiterhin für sinn-
voller. Nur durch regelmäßige Kontrollen können eventuell aggressive Neuerkrankungen entdeckt und rechtzeitig behandelt werden.
Um auch den HPVnegativen Patientinnen den gewohnten Krebsvorsorgestandard
zu gewährleisten, bieten wir Ihnen für die folgenden Jahre verschiedene Pakete
bzw. Bausteine von Vorsorge an.
Die dabei für Sie entstehenden Kosten werden wir in einer gesonderten Liste für
Sie gemäß der GOÄ(Gebührenordnung)darstellen.
Um auch in Zukunft eine planbare Sprechstunde für Sie und uns zu garantieren,
bitten wir Sie weiterhin langfristig Ihre Vorsorgetermine zu planen und bei uns
anzumelden.
Die Mutterschaftsvorsorge
Mit Beginn des neuen Jahres startet in den Räumen unserer Praxis auch die
neue Hebammensprechstunde.
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden Sie von Anfang an in Ihrer
Schwangerschaft sowohl durch einen Arzt als auch durch eine Hebamme
begleitet.
So erhalten Sie immer unabhängige Informationen rund um die Entwicklung
Ihres Kindes, sowie wertvolle Hinweise zur Ernährung, Lebensführung, Reisen
und Sport.
Es werden alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Untersuchungen inklusive der
vorgegebenen Sonographien durch den Arzt erbracht.
Alle durch eine Hebamme erkannten Pathologien oder Notfallsituationen werden
auf dem schnellsten und kürzest möglichen Weg an den Arzt weitergeleitet.
Unklare Situationen werden von Hebammen und Arzt gemeinsam zum Wohl
der Schwangeren und des ungeborenen Kindes gelöst.
Hebammen und Arzt sind Ihre gemeinsamen Begleiter, aber sie betrachten
Ihre individuelle Situation aus unterschiedlichen Blickwinkeln, so dass Sie
Immer von beiden Seiten am größtmöglichen Wissen und Erfahrungsschatz
Profitieren werden.
Bei der sich zunehmend verschärfenden Knappheit von Hebammen im Kreis
Böblingen werden immer häufiger Entbundene keine nachsorgende Hebamme
mehr gewinnen können.
Auch hier kann die Hebammensprechstunde einen gewissen Ersatz bieten –
Frauen ohne eine Hebamme können nach Vereinbarung mit Ihrem Säugling
Zur Nachsorge in die Räume der Hebammensprechstunde kommen.
Die Sonographie in der Mutterschaftsvorsorge
Die dritte Veränderung betrifft Sie und uns eigentlich erst ab 2021.
Es geht dabei um die Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes im
Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Der Gesetzgeber verbietet zukünftig jegliche unnötigen Sonographien von
Kindern im Mutterleib. Dies betrifft vorrangig das so genannte Babyfernsehen.
Um dieser gesetzlichen Maßgabe gerecht zu werden, wird es zukünftig keine
Ultraschallabonnements mehr in unserer Praxis geben.
Das bedeutet im Klartext wir dürften mit Ausnahme von Notfällen Ihr Kind nur
dreimal sonographieren. Oftmals durch uns entdeckte Auffälligkeiten zwischen
den vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen in der 10., 20. Und 30.
Schwangerschaftswoche blieben uns dann verborgen.
Im Zeitalter der voranschreitenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen
scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass jede Schwangere damit zufrieden
sein wird, wenn Hebamme oder Arzt die Herztöne mittels Hörrohrs feststellen.
Das Ziel der Regierung Kinder im Mutterleib vor Schäden durch Schallwellen
zu schützen, scheint löblich, wirft uns alle aber ins letzte Jahrhundert zurück.
Wir alle werden weiterhin in einer Welt mit PC, Mobilfunk, Bluetooth etc leben
und ein sinnvoller Umgang mit diagnostischen Geräten ist sicher sinnvoll, aber
er soll nicht einen vernünftigen Wunsch nach Information und eben auch Wissen
verhindern.
Werden also zusätzliche Sonographien Ihres Kindes durch uns gewünscht, dann
vereinbaren wir dieses individuell unter Berücksichtigung aller bekannter Risiken.
Babyfernsehen oder Sonographien nur zur Erstellung von Fotos des Kindes gab
und wird es auch in Zukunft in unserer Praxis nicht geben.
Unser Ziel wird weiterhin sein mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln
Ihre Schwangerschaft optimal zu begleiten.