Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

 

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenversicherung zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

Vom Beginn des 20. bis zum 35. Lebensjahres an jährlich:

  • die Spiegeleinstellung des Muttermundes
  • die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal
  • die bimanuelle gynäkologische Untersuchung

Vom Beginn des 30. Lebensjahres an zusätzlich

  • das Abtasten der Brustdrüsen und der regionalen Lymphknoten

Vom Beginn des 35. Lebensjahres an zusätzlich

  • Kombinierter Krebsvorsorgeabstrich, bei dem zusätzlich auf den HUMANEN

    PAPILLOMA VIRUS getestet wird.

    Kann der Humane Papilloma Virus nicht nachgewiesen werden, darf die Patientin

    erst nach 3 Jahren erneut an der Krebsvorsorge teilnehmen.

     

    Frauen mit positivem HPVnachweis und/oder Zytologieauffälligkeiten werden je

    nach Schweregrad weiterhin einmal oder mehrmals im Jahr untersucht.

Vom Beginn des 50. Lebensjahres an zusätzlich

  • die digitale Untersuchung des Enddarmes
  • ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen und Ihre Vorsorge optimieren

  • Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen frühzeitig sichtbar gemacht werden.
  • Darüber hinaus empfiehlt es sich, vor dem 45. Lebensjahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und/oder eine Testung auf HPV (siehe unten) durchführen zu lassen.

Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschliesslich privat zu erstattenden, sinnvollen Zusatz-Screening-Untersuchungen bzw. vorbeugende Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.

HPV-Test (Humane Papillomaviren-Testung)

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem üblichen Zellabstrich in jählichen Abständen stellt eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals dar. Wie jede Methode kann Sie jedoch keine 100%ige Sicherheit gewährleisten.
HPV gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Genitalbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte Typen dieser Viren (aus der sogenannten Hochrisikogruppe) spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen; dieses haben neueste Forschungsergebnisse gezeigt.
Nahezu 30% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens infiziert. Die Infektion löst häufig keine Beschwerden aus.
Das hochmoderne Testverfahren auf HPV erfolgt durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals und wird mittels DNA Technologie ausgewertet. Noch bevor irgendwelche Zellveränderungen zu beobachten sind, kann der Nachweis von Hochrisikoviren HPV erbracht werden.
Dies ist für Sie kein Anlass zur besonderen Beunruhigung. Der Nachweis von HPV bietet die Möglichkeit, vorhandene Muttermundveränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen und zu behandeln.
Zusammen mit dem zytologischen Abstrich erhöht sich die Chance für eine bestmögliche Krebsfrüherkennung und damit erfolgreiche Behandlung ganz wesentlich.

Mammasonographie

Jährlich erkranken in unserem Land ca. 40.000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe ihres Lebens also jede 8. bis 10, Frau. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sogenannte Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass es jede Frau treffen kann.
Als Schlussfolgerung hierraus empfehlen wir Ihnen folgende vorbeugende Untersuchungen:
  • Tastuntersuchung der Brust durch den Gynäkologen alle 6 Monate
  • Selbstuntersuchung duch Sie selbst 1x im Monat
  • Mammographie in regelmässigen Abständen, je nach Ausgangsbefund
  • Ultraschalluntersuchungen der Brust als Ergänzung zur Mammographie

Alle diese Untersuchungen können den Brustkrebs nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Durch die Mammographie können kleinste, noch nicht tastbare Knoten oder Mikrokalk festgestellt werden.

Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar.
Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet zwar die Tastuntersuchung des inneren Genitales, die der Brustdrüsen jedoch erst ab dem 30. Lebensjahr und die des Enddarms erst ab dem 45. Lebenjahr.
Für die Früherkennung des Brustkrebses, der häufigsten Krebserkrankung der Frau, ist neben der regelmässigen Selbstuntersuchung der Brust eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll.
Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjanr nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.